Brandschutzordnungen
Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brand-, Not- oder Evakuierungsfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen bezeichnet. Eine solche Regelung hat den Stellenwert einer Hausordnung und wird baurechtlich gefordert.
Wir erarbeiten individuelle Brandschutzordnungen nach DIN 14096 in allen Teilen, überprüfen vorhandene Brandschutzordnungen und halten diese auf dem geforderten aktuellen Stand.
In der Regel benötigen geregelte und ungeregelte Sonderbauten eine Brandschutzordnung.
Diese wird dann in der Regel in einem Brandschutzkonzept, baurechtlichen Auflagen, betrieblichen Erfordernissen, Gefährdungsbeurteilungen, dem Brandschutzbeauftragten oder berufsgenossenschaftlichen Regelungen gefordert. Einige Rechtsvorschriften der Bundesländer verlangen konkrete, im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde abgefasste Brandschutzordnungen für Betriebe.
Betreiber/ Inhaber stehen nach Forderung in der Pflicht eine ordnungsgemäße Brandschutzordnung zu erstellen und einzuführen.
Brandschutzordnungen richten sich an Betriebsangehörige und an betriebsfremde Personen und sind somit bei Forderung auch öffentlich zugänglich zu machen.
Für Arbeitsstätten sind in Deutschland generell geeignete und ausreichende Informationen an die Angehörigen des Betriebes weiterzugeben.